
Wohnen im genossenschaftlichen Wohnungsbestand bedeutet Ansprechpartner vor Ort zu haben, qualitativ guten Wohnraum zu bewohnen,
moderat gestaltete Mieten zu zahlen, besondere Serviceleistungen zu nutzen und über die Belange der Genossenschaft mitzureden und
mitzugestalten.
So kann z. B. jedes Mitglied als Vertreter der Genossenschaft sein Mitspracherecht ausüben.
Die Vertreterversammlungen finden durchschnittlich 2 x im Jahr statt.
Aber wir sind auch jederzeit offen für konstruktive Kritik und freuen uns über Anregungen, die das genossenschaftliche Miteinander
verbessern können.