Voraussetzung zum Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft.
Die Höhe der zu zahlenden Geschäftsanteile ist abhängig von der Wohnungsgröße.
Ratenzahlungen sind in besonderen Fällen nach Vereinbarung möglich.
Auf eine Kautionszahlung wird grundsätzlich verzichtet.